
Hygienebeauftragte in der außerklinischen Intensivpflege
in Bad Kissingen
Die Hygiene und der Infektionsschutz sind maßgeblich an einer adäquaten Behandlung und
Schaffung von Lebensqualität, Ihrer Bewohner und Patienten, beteiligt.
Zur Sicherstellung und Durchsetzung von Hygienestandards und zur Infektionsprävention
ist es zwingend notwendig, Fachpersonal mit fundiertem Wissen in den Bereichen Hygiene
und Infektionsschutz in der Pflege und Betreuung von alten, kranken und pflegebedürftigen
Menschen zu beschäftigen.
Die Etablierung von Hygienebeauftragten ist für die Sicherstellung der Hygiene in Einrichtungen mit zunehmend komplexeren pflegerischen Anforderungen verpflichtend.
Rechtsgrundlagen
• § 36 IfSG ambulante Pflege
Zielgruppe
Mitarbeiter, die pflegerisch in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind