
Hygienebeauftragte Ärzte in Krankenhaus, ärztlicher Praxis, Praxisklinik, MVZ und Rehabilitationseinrichtung entsprechend Curriculum Modul I der Bundesärztekammer
und nach Vorgaben der Landeshygieneverordnungen
Rechtsgrundlagen
• § 23 Infektionsschutzgesetz
• Curriculum entspr. den Landeshygieneverordnungen aller Bundesländer
(auf Basis des Moduls I nach dem Curriculum der Bundesärztekammer)
• Biostoff-Verordnung und TRBA 250, Gefahrstoff-Verordnung
• KRINKO/RKI-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“
Diese Zusatzqualifikation ist für frisch ernannte Beauftragte Ärztinnen und Ärzte für Hygiene
– HBA – in den oben genannten Einrichtungen, die die Funktion des/der Hygienebeauftragten
wahrnehmen und gut mit dem Krankenhaushygieniker oder der Krankenhaushygienikerin
zusammen arbeiten wollen.
Vermittelt werden die Rechtsgrundlagen der Hygiene sowie deren Umsetzung in der täglichen
Praxis, die Aufgaben, Daten zur Stellenbeschreibung und haftungsrechtliche Aspekte.
Natürlich auch die Erfassungspflichten, das Medizinprodukterecht, Beprobungspflichten und
ein kurzer Einblick in die Lebensmittelhygiene. Umgang mit Ausbrüchen und pandemischen
Erregern gehören genauso zu dieser Hygieneschulung wie die Planung von Baumaßnahmen
aus der Sicht der Krankenhaushygiene und Bewertung der Logistik.
Diese ärztliche Fortbildung ist für Fachärztinnen und Fachärzte offen, im Ausnahmefall werden
auch andere Qualifikationen zugelassen. Pflegekräfte in leitender Position erhalten eine
Teilnahmebescheinigung, jedoch kein Zertifikat.
Abschluss: Zertifikat vom Institut Schwarzkopf
Für Ärztinnen/Ärzte werden anrechenbare Fortbildungspunkte bei der Bayerischen
Landesärztekammer und bei der Österreichischen Akademie der Ärzte GmbH beantragt.