
Rechtsgrundlagen
• §§ 23, 36 IfSG
• KRINKO/RKI-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur
Prävention nosokomialer Infektionen“
Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes 2011 werden regelmäßige (in der Regel
jährliche, nach MedHygV mindestens zweijährige) Fortbildungen zur Aktualisierung und
Vertiefung des im Grundkurs erworbenen Wissens verbindlich.
Das Programm richtet sich nach aktuellen Veröffentlichungen und Geschehnissen und bietet
gleichzeitig Raum für Fragen der Teilnehmer.
Praxisrelevanz wird durch Fallbeispiele und Begehungsergebnisse garantiert.
Die Updates können auch als Schnupperkurs für die Basisfortbildungen Hygienebeauftragte in
der Pflege besucht werden.