
Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes 2011 werden regelmäßige Fortbildungen
zur Aktualisierung und Vertiefung des im Grundkurs erworbenen Wissens verbindlich. So wird
der Stand der medizinischen Wissenschaft gewahrt und relative Rechtssicherheit hergestellt.
Das Programm richtet sich nach aktuellen Veröentlichungen und Geschehnissen und bietet
gleichzeitig Raum für Fragen der Teilnehmer. Praxisrelevanz wird durch Fallbeispiele und Begehungsergebnisse garantiert!